Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Hochzeitspaare
Letzte Aktualisierung: 21.01.2022
Das Corona-Virus beherrscht die Nachrichten weltweit noch immer. Jeden Tag neue Zahlen, neue Informationen, neue Regelungen. Die Verunsicherung ist entsprechend groß – auch bei vielen Brautpaaren, die in den nächsten Wochen und Monaten heiraten wollen. Wir wissen, wie viel Zeit und Liebe ihr in die Planung eures schönsten Tages gesteckt habt, und dass ihr aktuell einige ungeklärte Fragen auf dem Herzen habt. Wir möchten euch mit den nachfolgenden Informationen und Tipps helfen, Antworten zu finden.
Können wir unsere Hochzeit so feiern wie geplant – trotz Corona?
Diese Frage treibt wohl die meisten Brautpaare mit Hochzeitsdatum in den nächsten Monaten gerade um. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sind die offiziellen Regelungen? Informiert euch in diesem Artikel zu allen wichtigen Entwicklungen rund um eure Hochzeitsfeier während der Corona-Pandemie.
Was ist mit unserer standesamtlichen Trauung?
Standesamtliche Trauungen zählen als Amtshandlungen und sind somit bundesweit möglich. Auf einen Sektempfang und ein ausführliches Beglückwünschen vor Ort müsst ihr aktuell aber vielerorts leider verzichten, da ausschließlich die Durchführung der Eheschließung von maximal 15 Minuten erfolgen darf.
An der Trauung zugelassen sind grundsätzlich das Hochzeitspaar, der*die Standesbeamte*in und meistens zwei Trauzeugen*innen eurer Wahl. Wie viele Personen insgesamt an der Zeremonie teilnehmen dürfen, ob 2G oder 3G gilt und ob der*die Standesbeamte*in zur zulässigen Personenzahl gezählt wird, regeln die Standesämter für sich und kann damit von Ort zu Ort abweichen. Die räumlichen Gegebenheiten eures Standesamtes sowie die zeitliche Taktung aufeinanderfolgender Trauungen haben Einfluss darauf, wie viele Personen euch zum Standesamt begleiten dürfen.
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten sind gewisse Hygienevorschriften, wie das Abstandsgebot und das Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Trauung, einzuhalten.
Auch für eure standesamtliche Trauung gilt: Informiert euch direkt beim Standesamt eurer Gemeinde über die aktuellen Regelungen.
Übersicht: Das gilt für private Feiern in den einzelnen Bundesländern!
Nach wie vor gelten deutschlandweit Regeln und Einschränkungen. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt dabei als Grundlage für künftige Beschlüsse. Jedes Bundesland entscheidet nun mehr über Maßnahmen an bestimmten Schwellenwerten bei der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz, die angibt, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen im Krankenhaus liegen.
In der nachfolgenden Tabelle findet ihr Informationen, welche Regelungen gerade in eurem Bundesland gelten. Informiert euch daher unbedingt auf der Seite eures Bundeslandes, sowie bei eurem Standesamt welche Bestimmungen gelten und ob eure standesamtliche Trauung stattfindet.
Bundesland | Gültig | Gästeanzahl Hochzeitsfeier |
Baden-Württemberg | Ab 12.01 | Basisstufe: Keine Personenbegrenzung Warnstufe: Angehörige des eigenen Hausstandes und fünf weitere Personen Alarmstufe: Angehörige des eigenen Hausstandes und zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Bayern | Ab 20.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Berlin | Ab 15.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Gewerblich organisierte Feiern: 2G+ bei mehr als 10 Personen, Hygienekonzept notwendig Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Brandenburg | Ab 14.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Bremen | Ab 20.01 | Stufe 0: Keine Personenbegrenzung Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Hamburg | Ab 18.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Standesamtliche Trauung: Max. 10 Personen (Testpflicht) |
Hessen | Ab 17.01 | In geschlossenen Räumen: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Mecklenburg-Vorpommern | Ab 12.01 | Kontaktbeschränkungen für ausschließlich Geimpfte & Genesene: Kontaktbeschränkungen inkl. ungeimpfter Personen: Trauung: In geschlossenen Räumen max. 50 Personen, im Freien max. 100 Personen |
Niedersachsen | Ab 15.01 | Ausschließlich Geimpfte und Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Nordrhein-Westfalen | Ab 11.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Rheinland-Pfalz | Ab 17.01 | Geschlossene Räume: 2G+, keine Personenbegrenzung Gewerblich organisierte Feiern: 2G+, Hygienekonzept |
Saarland | Ab 14.01 | In geschlossenen Räumen: 2G+, Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie max. einer Person eines weiteren Hausstandes |
Sachsen | Ab 28.12 | Ausschließliche Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: |
Sachsen-Anhalt | Ab 20.01 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Keine Personenbegrenzung, ab 50 Personen professionelle Organisation notwenig Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Schleswig-Holstein | Ab 28.12 | Ausschließlich Geimpfte & Genesene: Max. 10 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: |
Thüringen | Ab 04.01 | Private Veranstaltungen: 2G, ab 15 Personen Meldepflicht 10 Tage im Voraus, max. 50 Personen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei Personen eines weiteren Hausstandes |
Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen!
Hochzeit verschieben – ja oder nein?
Voraussichtlich werden Hochzeiten auch in diesem Jahr unter Einhaltung vorgegebener Maßnahmen stattfinden können. Wie viele Gäste auf eurer Hochzeit erlaubt sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch schwer einzuschätzen. Trotzdem gilt: Euer großer Tag wird unvergesslich schön werden, denn ihr feiert eure Liebe. Ob mit einer Tiny Wedding im kleinen Kreis oder im Sommer mit einer Gartenparty, gemeinsam mit euren Dienstleister*innen findet ihr eine Lösung.
Wir empfehlen euch: Sprecht mit eurem Hochzeitsplaner, euren wichtigsten Gästen, gebuchten Dienstleistern und ggf. eurem Pastor/Pfarrer oder Trauredner*in. Haben diese bereits einen Teil der Leistungen erbracht? Könnt ihr die gebuchten Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt bekommen? Kommuniziert offen miteinander, denn wir alle haben gerade mit den gleichen schwierigen Herausforderungen zu kämpfen. Sprecht mit euren Dienstleistern darüber, ob ihr eure Hochzeit auf einen späteren Zeitpunkt verlegen könnt. Da viele Locations bereits für 2022 und auch 2023 viele Termine vergeben haben, denkt einmal darüber nach, ob auch ein Donnerstag oder Sonntag ein möglicher Tag zum Feiern wäre. Denkt immer daran: die Liebe und Freude bleiben, auch wenn der Hochzeitstermin ein anderer ist!
Wie eure Hochzeitsfeier trotz Corona-Auflagen unvergesslich schön wird, zeigen wir euch hier.
Wer trägt die Kosten, wenn die Hochzeit abgesagt oder verschoben werden muss?
Wir können euch in dieser Situation nur raten, Ruhe zu bewahren und das offene Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen. Der beste Weg ist jetzt, eine gute und einvernehmliche Lösung zu finden - denn Corona trifft auch eure Dienstleister sehr hart.
Wenn ihr euren Vertrag stornieren wollt, gelten grundsätzlich die Vertragsbestimmungen eurer Dienstleister, sofern sie keine rechtswidrigen Klauseln enthalten. Falls keine AGB vorhanden sind, greifen die gesetzlichen Regelungen.
Bei einer Stornierung wegen Corona gilt: Falls die Hochzeit durch behördliche Anordnung nicht stattfinden darf, können eure Dienstleister euch in der Regel keine Stornogebühr in Rechnung stellen, weil die Leistung gar nicht erbracht werden kann. Auch die Anzahlung erhaltet ihr in solchen Fällen zurück. Das gilt allerdings nicht für Leistungen, die schon erbracht wurden, wie z.B. das Hochzeitskleid oder die gekaufte Deko.
Falls ihr Künstler engagiert habt, also Musiker, DJ oder auch Fotografen, kann es ebenfalls sein, dass ihr verpflichtet seid, ihnen ein Ausfallhonorar zu zahlen, das muss aber im Einzelfall geprüft werden und richtet sich nach den jeweiligen AGB. Lasst euch vom Anwalt oder der Verbraucherzentrale beraten, falls ihr keine einvernehmliche Lösung findet, die ihr natürlich auch in diesem Fall anstreben solltet.
Eure Dienstleister werden euch möglicherweise einen Gutschein anbieten, einerseits, um eure eventuell schon geleistete Anzahlung nicht erstatten zu müssen, andererseits, um sicherzustellen, dass sie euch als Kunden behalten. Diesen Gutschein könnt ihr akzeptieren, ihr müsst es aber nicht. Falls ihr es tut, achtet unbedingt auf das Kleingedruckte: Was passiert, wenn der Termin noch einmal verschoben werden muss?
Zahlt die Hochzeitsversicherung?
Eine Hochzeitsversicherung ist gerade bei großen, teuren Hochzeiten generell eine gute Idee. Sie funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittversicherung, deckt aber nicht alle Risiken ab. Gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Tod von Braut, Bräutigam oder Brauteltern, Arbeitsplatzverlust oder erheblichen Sachschaden an eurem Eigentum könnt ihr euch absichern. Fürs Absagen der Hochzeit wegen Corona allgemein, auch bei behördlicher Anordnung, haftet die Versicherung allerdings nicht.
Egal ob ihr euch aktuell für das Verschieben oder das Stattfinden eurer Hochzeit entscheidet, sprecht unbedingt mit euren Dienstleistern und der Location. Viele Dienstleister zeigen sich gerade besonders kulant und versuchen alles, um eure Traumhochzeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich zu machen. Sprecht bereits jetzt mit den Beteiligten über eure Sorgen und Gedanken, denn wir sind alle von dieser besonderen Situation betroffen! Gemeinsam mit euren Dienstleistern könnt ihr eine Lösung finden, wie eure Traumhochzeit doch noch stattfinden kann - wenn auch zu einem Zeitpunkt als geplant und vielleicht mit kleinen Kompromissen. Behaltet immer im Kopf: Die größte und wichtigste Entscheidung habt ihr ohnehin bereits getroffen – die füreinander!
Wir wünschen euch von Herzen, dass eure Traumhochzeit ganz bald stattfinden kann. Bis dahin, bleibt gesund und passt gut auf euch und eure Liebsten auf!
Eure Hochzeit – unser Versprechen: Wir sind für euch da.
Solltet ihr eure Hochzeit aufgrund des Corona-Virus verschieben müssen und habt eure Papeterie bereits bei uns bestellt, stehen wir von der kartenmacherei euch zur Seite! Meldet euch bei uns einfach unter service@kartenmacherei.de oder telefonisch unter 08143 24 19 90.
Wichtig:
Die oben stehenden Informationen sind keine offizielle Handlungsempfehlung - sondern eine Grundlage, um die Auswirkungen des Virus auf eure Hochzeit einordnen zu können. Wir wünsche euch alles Gute!