Rechtliche und finanzielle Änderungen nach der Hochzeit: Das solltet ihr wissen
Ihr habt den Entschluss gefasst, den Bund fürs Leben einzugehen und plant eure Hochzeit? Neben den romantischen Vorbereitungen, wie dem perfekten Kleid, der Gästeliste und den Feierlichkeiten, gibt es auch einige rechtliche und finanzielle Aspekte, die mit einer Eheschließung einhergehen. Um euch einen Überblick zu verschaffen, welche Auswirkungen eure Hochzeit auf euer Leben haben kann, haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengetragen.
- 1. Namensänderung: Was sind eure Möglichkeiten?
- 2. Steuerliche Vorteile: Das Ehegattensplitting
- 3. Krankenversicherung
- 4. Gesetzlicher Güterstand und Erbrecht
- 5. Gemeinsame Kontoführung und Finanzen
- 6. Rechtliche Vertretung
- 7. Rentenansprüche
- 8. Einsparmöglichkeiten bei Versicherungen
1. Namensänderung: Was sind eure Möglichkeiten?
Eine wichtige Frage, die sich bei einer Eheschließung stellt, ist die Namensänderung. Ihr habt mehrere Möglichkeiten, wie ihr verfahren könnt:
Ein gemeinsamer Nachname: Ihr sucht einen eurer Nachnamen als Ehenamen aus, den ihr dann beide tragt. Dies ist eine häufige Variante, viele Paare entscheiden sich dafür, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen. Hier habt ihr die Wahl zwischen euren aktuellen Namen (das können auch Namen aus einer vorangegangenen Ehe sein) und evtl. abweichenden Geburtsnamen. Beispiel: Anna Schmidt, geb. Schulz, heiratet Felix Schneider, geb. Schuster. Alle vier Namen können als Ehename bestimmt werden.
Beibehaltung der bisherigen Nachnamen: Wenn ihr möchtet, könnt ihr auch beide eure bisherigen Nachnamen (oder einen abweichenden Geburtsnamen) behalten. Ihr führt dann keinen gemeinsamen Familiennamen. Für eventuelle Kinder müsst ihr allerdings einen eurer Namen als Familiennamen wählen, dieser ist dann auch verbindlich für alle weiteren gemeinsamen Kinder, die aus eurer Ehe hervorgehen.
Doppelname: Unter aktuell geltendem Recht müsst ihr einen eurer Namen als Ehenamen bestimmen, den auch eure eventuellen gemeinsamen Kinder tragen. Wer einen Ehenamen annehmen, aber den eigenen Namen nicht aufgeben will, kann sich für einen Doppelnamen entscheiden, dabei wird der Nachname des Partners oder der Partner:in an den eigenen Nachnamen angehängt oder ihm vorangestellt. Wichtig zu wissen: Im April 2024 wurde eine Reform des Namensgesetzes beschlossen, die aber erst im Mai 2025 in Kraft tritt. Dieses Gesetz erlaubt eine flexiblere Gestaltung des Nachnamens: Ihr könnt dann beide einen Doppelnamen annehmen, den auch eure künftigen gemeinsamen Kinder erhalten. Um Namensketten zu vermeiden, dürfen Doppelnamen allerdings nur aus zwei Gliedern bestehen – habt ihr schon einen Doppel- oder Mehrfachnamen, könnt ihr also nur ein Glied daraus wählen. Meist wird ein Doppelname mit Bindestrich getrennt, ihr könnt aber auch bestimmen, dass ihr darauf verzichten möchtet.
Übrigens: Auch Paare, die schon einen Ehenamen tragen, bekommen die Möglichkeit, sich nachträglich für einen Doppelnamen entscheiden.
Was müsst ihr beachten?
Wenn ihr euch für eine Namensänderung entscheidet, ist es wichtig, dass ihr euch nach der Hochzeit um die Aktualisierung eurer Dokumente kümmert. Das betrifft unter anderem den Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten, Versicherungen und alle weiteren wichtigen Dokumente. Eine Änderung des Namens kann bei den verschiedenen Ämtern und Institutionen mit Gebühren verbunden sein, also plant dies in eurem Budget mit ein.
2. Steuerliche Vorteile: Das Ehegattensplitting
Einer der bekanntesten Vorteile der Eheschließung ist die Möglichkeit des sogenannten Ehegattensplittings. Dieses Splitting-Verfahren kann euch unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile verschaffen.
Was bedeutet Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting werden eure Einkommen zusammengerechnet und die Summe anschließend halbiert. Auf diesen Betrag wird die Einkommensteuer berechnet und diese wird dann verdoppelt. Diese Berechnungsmethode kann im Vergleich zur getrennten Veranlagung zu einer geringeren Steuerlast führen, vor allem, wenn eine:r von euch deutlich mehr verdient als der bzw. die andere.
Welche Steuerklassen gibt es für Ehepaare?
Nach der Eheschließung könnt ihr eure Lohnsteuerklassen per Antrag bei eurem zuständigen Finanzamt ändern lassen. Ihr habt folgende Optionen:
Steuerklasse IV/IV: Diese Steuerklassenkombination ist sinnvoll, wenn ihr in etwa gleich hohe Einkommen habt. In diese Steuerklasse werdet ihr nach der Eheschließung automatisch eingestuft. Wollt ihr die Steuerklasse wechseln, müsst ihr das beim Finanzamt beantragen.
Steuerklasse IV mit Faktor: Hier gebt ihr dem Finanzamt euer voraussichtliches Bruttojahreseinkommen an. Die Steuerlast wird schon unterjährig genauer berechnet und kann euch eine höhere Steuernachzahlung am Jahresende ersparen.
Steuerklasse III/V: Wenn eine:r von euch wesentlich besser verdient als der oder die andere, kann die Kombination aus Steuerklasse III und V vorteilhafter sein. Wer von euch mehr verdient, wird in Steuerklasse III eingestuft, der bzw. die geringere Verdienende in Steuerklasse V. Dabei werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag auf den oder die besser verdienende Partner:in übertragen.
Um die optimale Steuerklassenkombination für euch zu finden, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu beauftragen, insbesondere wenn ihr selbständig seid. Um schon mal einen Überblick zu bekommen, könnt ihr den Steuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen nutzen.
Übrigens: Die Wahl der “richtigen” Steuerklassen ist hauptsächlich wichtig für eure monatliche Steuervorauszahlung, die eure Liquidität beeinflussen kann. Sie ist nicht relevant für die Höhe der zu zahlenden Steuern übers ganze Jahr. Am Jahresende erfolgt der Kassensturz, erst dann ergibt sich eure tatsächliche Steuerlast. Ihr zahlt also durch eine “ungünstige” Steuerklassenkombination unterm Strich nicht mehr Steuern.
3. Krankenversicherung
Eine Eheschließung kann auch Auswirkungen auf eure Krankenversicherung haben. Hier gibt es zwei Szenarien, die für euch relevant sein könnten:
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ihr könnt euch für eine kostenlose Familienversicherung entscheiden, wenn eine:r von euch gesetzlich krankenversichert ist und der oder die andere Partner:in keine oder nur eine geringfügige Beschäftigung hat (Minijob bis zu 538 Euro im Monat, Stand August 2024).
Private Krankenversicherung
Wenn eine:r von euch privat krankenversichert ist, kann der oder die Ehepartner:in nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Es gibt bei der sogenannten Ehegattennachversicherung jedoch teilweise Sonderkonditionen. Falls ihr verbeamtet seid, bekommt ihr möglicherweise Beihilfe. Es ist sinnvoll, sich in diesem Fall fachlich und unabhängig beraten zu lassen, um die beste Lösung für eure Situation zu finden.
4. Gesetzlicher Güterstand und Erbrecht
Nach der Hochzeit ändern sich auch eure erbrechtlichen Ansprüche und der Güterstand. Ohne eine besondere Vereinbarung, beispielsweise in Form eines Ehevertrags, gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ist möglich, abweichend in einem notariellen Vertrag eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Bei der Gütertrennung behalten beide Eheleute im Falle einer Trennung sowohl das Anfangsvermögen als auch ihren jeweiligen Zugewinn während der Ehe und können jederzeit ohne Zustimmung darüber verfügen. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Eheleute zusammengefasst, eine Verfügung ist nur gemeinsam möglich. Diese Form ist heutzutage selten, weil sie sich im Fall einer Trennung ungünstig auswirken kann.
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das ihr in die Ehe einbringt, getrennt. Das bedeutet, dass jede:r von euch über das eigene Vermögen verfügt und für die eigenen Schulden haftet. Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, Ehevertrag oder dem Tod eines Ehepartners bzw. einer Ehepartner:in, wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn (also die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen) aufgeteilt. Der oder die Partner:in mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich. Eine Sonderform der Zugewinngemeinschaft ist die Wahl-Zugewinngemeinschaft (gemeinsamer deutsch-französischer Güterstand). Hier gibt es ein paar zusätzliche Regelungen – sie betrifft hauptsächlich deutsch-französische Paare mit Wohnsitz in (abwechselnd) beiden Ländern.
Bei der Zugewinngemeinschaft ist die Entscheidungsfreiheit über das jeweilige eigene Gesamtvermögen eingeschränkt. Soll beispielsweise eine Immobilie verkauft werden, die ein wesentlicher Bestandteil des Vermögens eines Partners oder einer der Partner:in ist, bedarf es der Zustimmung des anderen Partners bzw. der anderen Partner:in – streng genommen gilt das sogar, wenn Dinge der gemeinsamen Haushaltsführung veräußert werden sollen, wie etwa ein gemeinsam genutztes Auto. In bestimmten Fällen können daher manche Verträge ohne die Zustimmung beider Eheleute ungültig sein.
Ehevertrag – ja oder nein?
Nicht alle Paare entscheiden sich für einen Ehevertrag, aber in einigen Fällen kann es sinnvoll sein, individuelle Regelungen zu treffen. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden und ermöglicht es euch, bestimmte finanzielle und rechtliche Fragen nach euren eigenen Vorstellungen zu regeln.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn eine:r von euch erheblich mehr Vermögen in die Ehe einbringt, wenn es um eine Absicherung bei einer eventuellen Scheidung geht oder wenn ihr Regelungen für den Fall einer Trennung treffen möchtet. Auch bei einer Patchworkfamilie mit Kindern aus vorherigen Beziehungen kann ein Ehevertrag helfen, klare Regelungen zu schaffen. Ein Ehevertrag sollte immer individuell und mit anwaltlicher bzw. notarieller Begleitung aufgesetzt werden. So könnt ihr sicherstellen, dass eure Wünsche und Vorstellungen rechtlich abgesichert sind.
Erbrechtliche Auswirkungen
Eine Eheschließung verändert auch eure erbrechtlichen Ansprüche. Im Todesfall des Ehepartners bzw. der Partner:in hat der oder die überlebende Partner:in ein gesetzliches Erbrecht. Euch steht je nach Familienkonstellation und den vorhandenen Erben ein Anteil am Nachlass zu. Der vereinbarte Güterstand spielt auch hier eine Rolle bei der Berechnung.
Grundsätzlich solltet ihr euch über alle Optionen anwaltlich beraten lassen, insbesondere wenn Vermögen vorhanden oder zu erwarten ist.
5. Gemeinsame Kontoführung und Finanzen
Eine wichtige Frage, die sich viele Paare nach der Hochzeit stellen, ist die nach der gemeinsamen Kontoführung. Eine automatische Kontovollmacht gibt es durch die Eheschließung nicht. Das sind die Optionen, die ihr in Erwägung ziehen könnt:
- Gemeinsames Konto: Viele Paare entscheiden sich dafür, ein gemeinsames Konto zu führen, auf das beide Partner:innen Zugriff haben und von dem gemeinsame Ausgaben beglichen werden.
- Getrennte Konten: Andere Paare behalten ihre getrennten Konten und klären die Verteilung der gemeinsamen Ausgaben individuell.
- Mischmodell: Ein beliebtes Modell ist auch die Kombination aus einem gemeinsamen Haushaltskonto für die gemeinsamen Ausgaben und getrennten Konten für die persönlichen Ausgaben.
Es kann sehr sinnvoll sein, eurem Partner bzw. eurer Partner:in Kontovollmacht zu erteilen, sodass er oder sie im Notfall Zugriff darauf hat. Welche Lösung für euch die richtige ist, hängt von euren individuellen Vorlieben und eurer finanziellen Situation ab. Wichtig ist, dass ihr euch als Paar über eure finanziellen Vorstellungen austauscht und eine Lösung findet, mit der ihr euch beide wohlfühlt
6. Rechtliche Vertretung
Auch wenn ihr verheiratet seid, regelt ihr eure rechtlichen Angelegenheiten allein und seid nicht automatisch gegenseitig vertretungsbefugt. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Ehegattennotvertretungsrecht: Im Falle eines gesundheitlichen Notfalls, beispielsweise bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt, kann der Partner oder die Partner:in dringende Entscheidungen treffen. Diese Vertretungsbefugnis ist jedoch insgesamt auf sechs Monate begrenzt, bei bestimmten Einzelmaßnahmen sogar auf sechs Wochen. Es empfiehlt sich also, in jedem Fall anderweitig vorsorgen, z. B. durch eine Vorsorgevollmacht. Eine Verpflichtung, das Ehegattennotvertretungsrecht in Anspruch zu nehmen, besteht übrigens nicht. Wird es jedoch in Anspruch genommen, muss es im Sinne des vertretenen Partners bzw. der Partner:in geschehen.
- Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs: Diese Ausnahme greift bei allem, was ihr rund um die Haushaltsführung braucht, wie etwa die Beauftragung eines Handwerkers oder die Bestellung einer Waschmaschine.
7. Rentenansprüche
Eine Ehe hat auch Einfluss auf eure Rentenansprüche.
Versorgungsausgleich
Nicht immer erwerben beide Eheleute einen Rentenanspruch in gleicher Höhe, weil sich beispielsweise eine:r von ihnen um die Haushaltsführung und Kinder kümmert oder ein geringeres Einkommen hat. Es hat natürlich Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente, wenn während dieser Zeiten nichts oder weniger eingezahlt wird. Kindererziehungszeiten werden von der Rentenversicherung angerechnet. Zusätzlich, und um die Altersversorgung der Ehepartner:innen im Fall einer Scheidung auszugleichen, werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Partner:innen aufgeteilt. Das betrifft auch kinderlose Paare. Ihr könnt einen Versorgungsausgleich allerdings auch vertraglich ausschließen oder bei einer eventuellen Scheidung vor Gericht erklären, darauf zu verzichten.
Witwenrente
Sollte ein:e Partner:in versterben, steht dem oder der hinterbliebenen Partner:in unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente zu. Diese soll den überlebenden Ehepartner bzw. die Ehepartner:in finanziell absichern. Die Höhe der Rente hängt von den bisherigen Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab.
8. Einsparmöglichkeiten bei Versicherungen
Vor der Hochzeit haben die meisten Paare eigene Versicherungen, wie etwa Hausrat-, Haftpficht- oder Rechtschutzversicherungen. Es lohnt sich, diese Versicherungen zusammenzulegen, in der Regel sind die Beiträge dann geringer. Die Deckungssumme muss dann gegebenenfalls angepasst werden.
Eine Hochzeit bringt viele schöne Veränderungen mit sich, aber auch einige rechtliche und finanzielle Anpassungen, die gut durchdacht sein wollen. Von der Namensänderung über die Steuerklassenwahl bis hin zu erbrechtlichen Fragen – es lohnt sich, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen, um gut vorbereitet in den neuen Lebensabschnitt zu starten. Nehmt euch trotz aller Romantik auch die Zeit, euch gemeinsam über eure Erwartungen und Vorstellungen auszutauschen. Mit der richtigen Vorbereitung könnt ihr viele Vorteile einer Eheschließung nutzen und gleichzeitig mögliche Herausforderungen gut meistern. Wenn ihr unsicher seid, scheut euch nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – ob bei Steuerfragen, Versicherungen oder einem möglichen Ehevertrag. Wir wünschen euch alles Gute für die Zukunft!
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